Kinder und Jugendschutzkonzept
1 Einleitung
Der SV Viktoria Elisabethfehn versteht sich als offener und inklusiver Sportverein, in dem alle Menschen willkommen sind – unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder individuellen Beeinträchtigungen.
Sexualisierte und interpersonelle Gewalt rückt zunehmend in den öffentlichen Fokus. Als Verein übernehmen wir Verantwortung und möchten mit diesem Schutzkonzept aktiv zur Sensibilisierung beitragen. Unser Ziel ist es, ein sicheres Umfeld für alle Mitglieder zu schaffen und klare Definitionen sowie Handlungsgrundlagen bereitzustellen.
2 Begriffsdefinitionen sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt umfasst alle sexuellen Handlungen an oder vor Kindern und Jugendlichen, die gegen deren Willen erfolgen oder denen sie aufgrund ihrer Unterlegenheit nicht zustimmen können. Zwischen Täter und Betroffenen besteht immer ein Machtgefälle. Auch eine scheinbare Zustimmung von Kindern oder Jugendlichen bedeutet nicht, dass keine sexualisierte Gewalt vorliegt.
Relevante gesetzliche Grundlagen sind u. a. §176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern), §174 StGB (Missbrauch von Schutzbefohlenen) und §182 StGB (sexueller Missbrauch von Jugendlichen).
Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt – Grenzverletzungen (unbewusst oder bewusst) – Übergriffiges Verhalten unter Jugendlichen – Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt (z. B. Fotografieren, Voyeurismus, sexistische Kommentare, Cybermobbing) – Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt (z. B. unerwünschte Berührungen, Küsse, Vergewaltigung, Zwang zu sexuellen Handlungen)
2.2 Signale und Anzeichen
Kinder und Jugendliche können zwischen sportlich notwendigen Berührungen und sexuellen Übergriffen unterscheiden. Auffälliges Verhalten, Rückzug, extreme Wachsamkeit, Schlafstörungen, Aggressivität, Selbstverletzungen oder plötzliche Suchttendenzen können Hinweise auf erlebte Gewalt sein.
Da Symptome oft unspezifisch sind, ist eine aufmerksame Beobachtung durch Erwachsene entscheidend.
3 Zielsetzung
Wir möchten eine Kultur des Hinsehens etablieren, in der sich alle Mitglieder sicher fühlen. Das Thema „Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt“ soll dauerhaft in der Vereinsarbeit verankert werden. Dazu wird die Vereinssatzung entsprechend ergänzt.
4 Risikoanalyse
Die Risikoanalyse identifiziert Orte und Situationen, in denen Grenzverletzungen oder Übergriffe begünstigt werden können. Dazu zählen u. a.:
- Gefahrenorte – Umkleiden, Duschen, Toiletten – Geräte- und Lagerräume – Schlafräume bei Fahrten oder Trainingslagern – Vereinsbusse und private PKWs – schlecht einsehbare Sportstätten – digitale Räume (Social Media, Messenger)
- Gefahrensituationen – Einzelbetreuung ohne klare Regeln – körpernahe Hilfestellungen – gemeinsames Duschen ohne Aufsicht – Übernachtungen mit unklarer Raumaufteilung – Fahrten mit nur einer Betreuungsperson – digitale Kontaktaufnahme – emotionale oder leistungsbezogene Abhängigkeiten
Sportartspezifische Risiken – intensiver Körperkontakt (z. B. Kampfsport) – technische Hilfestellungen (z. B. Turnen, Leichtathletik) – öffentliche Trainingsräume (z. B. Schwimmbäder) – Mannschaftsfahrten und Feiern – Nutzung externer Spielstätten (z. B. Bowlingcenter)
5 Leitbild
Der SV Viktoria Elisabethfehn lehnt jede Form von Gewalt ab. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – hat höchste Priorität. Das Schutzkonzept soll klare Orientierung geben, falsche Verdächtigungen vermeiden und potenzielle Täter abschrecken.
6 Vertrauensperson
Der Vorstand hat eine geschulte Vertrauensperson benannt, die als erste Anlaufstelle dient. Alle Informationen werden vertraulich behandelt und bei Bedarf gemeinsam mit den Betroffenen an zuständige Stellen weitergegeben.
7 Verhaltens- und Ehrenkodex
Trainerinnen, Trainer und Betreuende werden regelmäßig zum Schutzkonzept geschult und verpflichten sich mit ihrer Unterschrift zur Einhaltung des Ehrenkodex.
7.1 Erweitertes Führungszeugnis
Der Verein behält sich vor, von Trainerinnen, Trainern und Betreuenden ein erweitertes Führungszeugnis einzufordern, um die Sicherheit der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
8 Informationen / Flyer
Auf der Website des SV Viktoria Elisabethfehn werden Informationsmaterialien, Flyer und das Schutzkonzept bereitgestellt. Bei Bedarf können Informationsveranstaltungen für Eltern angeboten werden.
9 Beschwerdeverfahren / Notfallplan
Strukturen und Zuständigkeiten werden transparent kommuniziert. Beschwerden werden an den Vorstand weitergeleitet, der das weitere Vorgehen festlegt. Bei Bedarf werden Rechtsbeistand und Behörden einbezogen. Veröffentlichungen erfolgen ausschließlich durch den Vorstand unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten.
10 Dokumentation der Feststellungen
Zeitpunkt, Art der Feststellungen bzw. wörtlicher Inhalt der Information (ohne Interpretation und Nachfrage) sind in einem Erfassungsbogen zum Schutzkonzept zu finden (siehe Anlage).
Anlage – Kinder- und Jugendschutzkonzept: Dokumentation der Feststellungen
- Wer hat was erzählt? (Name, Funktion / Datum der Meldung)
- Geht es um einen Mitteilungsfall oder Vermutungsfall?
- Um wen geht es? (Name / Gruppe / Alter / Geschlecht)
- Was wurde über den Fall mitgeteilt? Was wurde wahrgenommen?
- Was wurde getan bzw. gesagt?
- Wurde bereits mit anderen Leiterinnen, Mitarbeiterinnen, dem Träger, Fachberatungsstellen oder Ermittlungsbehörden gesprochen? Wenn ja, mit wem (Name, Institution/Funktion)?
- Absprache: Wann soll wieder Kontakt aufgenommen werden? Was soll bis dahin geklärt sein? Wurden konkrete Schritte vereinbart
Kinder- und Jugendschutzkonzept
Hier finden Sie das Kinder- und Jugendschutzkonzept des SVVE.
